Beitrittserklärung
Auszug aus den Statuten des FC Grünstern Ipsach:
Artikel 3 Beitritt, Übertritt, Austritt, Ausschluss, Boykott
3.1 Beitrittserklärungen sind schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten.
3.2 Die Aufnahme Minderjähriger bedarf der schriftlichen Einwilligung des Inhabers der elterlichen Gewalt.
3.3 Der Übertritt vom Aktiv- zum Passivmitglied kann jeweils auf Saisonende, der Übertritt vom Passiv- zum Aktivmitglied jederzeit erfolgen. Übertrittsgesuche sind dem Vereinsvorstand schriftlich vorzulegen. Der Übertritt vom Juniorenzum Aktivmitglied erfolgt nach Beendigung des SFV-Juniorenalters automatisch.
3.4 Austrittserklärungen von Aktivmitgliedern und Schiedsrichtern können nur auf Ende einer Saison eingereicht werden. Diese sind bis spätestens 31. Dezember schriftlich und eingeschrieben an den Vorstand einzureichen. Austrittserklärungen, welche nach dem 31. Dezember eingereicht werden, sind erst auf das Ende der nächsten Saison wirksam.
3.5 Alle übrigen Mitglieder können den Austritt jederzeit schriftlich erklären. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tag der Austrittserklärung. Es werden keine Beiträge zurückerstattet.
3.6 Jeder Austretende schuldet dem Verein für das laufende Vereinsjahr den Jahresbeitrag sowie allfällig weitere Verpflichtungen. Eine Austrittsgebühr darf nicht erhoben werden.
Aktuelle Mitgliederbeiträge pro Saison:
- Aktive CHF 380.00
- Senioren, Veteranen CHF 310.00
- Superveteranen CHF 220.00
- Junioren (A-C) CHF 280.00
- Junioren (E-F) CHF 230.00
- Junioren (D) CHF 250.00
- Bambini CHF 180.00